Zum Inhalt springen
ErbFormular

Erbschaftsteuer-Rechner: Steuer auf ein Erbe oder eine Schenkung berechnen

Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer nach der gesetzlichen Formel: Wert des Erwerbs abzüglich Erbfallkostenpauschale und Freibetrag, dann der Steuersatz der Steuerklasse mit Härteausgleich (§§ 10, 15, 16, 19 ErbStG). Beispiel: Eine Schwester erbt 2026 allein 120.000 € Bankguthaben und zahlt 16.250 € Erbschaftsteuer.

Stand: 4. Oktober 2026 · Allgemeine Erläuterung der Rechtslage, keine Beurteilung eines Einzelfalls.

Rechner

Was möchten Sie berechnen?

Für den Anteil am Pauschbetrag für Erbfallkosten (bei gleichen Anteilen).

Geben Sie einen Wert ein, um die Steuer zu sehen.

Die Berechnung läuft in Ihrem Browser; Ihre Eingaben werden nicht gespeichert. Für Immobilien, Witwen- oder Waisenrenten und frühere Schenkungen gibt es die ausführlichere kostenlose Prüfung.

So wird die Erbschaftsteuer berechnet

  1. Wert aller Vermögensgegenstände am Todestag (§§ 11, 12 ErbStG).
  2. Abzüglich der Schulden des Verstorbenen und der Erbfallkosten; ohne Nachweis gilt ein Pauschbetrag von 15.000 € für Todesfälle ab 2025, vorher 10.300 € (§ 10 Abs. 5 ErbStG).
  3. Abzüglich steuerfreier Teile, zum Beispiel Hausrat bis 41.000 € in Steuerklasse I (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) oder ein Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG).
  4. Abzüglich des persönlichen Freibetrags (§ 16 ErbStG) und gegebenenfalls des Versorgungsfreibetrags (§ 17 ErbStG).
  5. Abrunden auf volle 100 € (§ 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG).
  6. Steuersatz nach Steuerklasse und Wertstufe (§ 19 Abs. 1 ErbStG), begrenzt durch den Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG).
Steuersätze nach § 19 Abs. 1 ErbStG
Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlichSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Der Steuersatz gilt für den ganzen steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb einer Wertgrenze. Damit der Sprung an einer Grenze nicht zu hoch ausfällt, begrenzt der Härteausgleich die Mehrsteuer (§ 19 Abs. 3 ErbStG). Welche Steuerklasse und welcher Freibetrag gelten, erklärt der Ratgeber Freibeträge und Steuerklassen.

Beispiele für Todesfälle im Jahr 2026

Alle Beispiele gehen von einer Person aus, die allein erbt, nur Bankguthaben erhält und in den letzten zehn Jahren keine Schenkungen vom Verstorbenen bekommen hat.

Schwester erbt 120.000 € (Steuerklasse II)
Erbe120.000 €
Pauschbetrag Erbfallkosten− 15.000 €
Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)− 20.000 €
steuerpflichtiger Erwerb85.000 €
20 % ergäben17.000 €
Härteausgleich: 11.250 € + Hälfte von 10.000 €16.250 €

Erbschaftsteuer: 16.250 €

Sohn über 27 Jahre erbt 600.000 € (Steuerklasse I)
Erbe600.000 €
Pauschbetrag Erbfallkosten− 15.000 €
Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)− 400.000 €
steuerpflichtiger Erwerb185.000 €

11 % Erbschaftsteuer: 20.350 €

Enkelin erbt 300.000 €, ihre Mutter lebt (Steuerklasse I)
Erbe300.000 €
Pauschbetrag Erbfallkosten− 15.000 €
Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)− 200.000 €
steuerpflichtiger Erwerb85.000 €

11 % Erbschaftsteuer: 9.350 €

Nichte erbt 50.000 € (Steuerklasse II)
Erbe50.000 €
Pauschbetrag Erbfallkosten− 15.000 €
Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)− 20.000 €
steuerpflichtiger Erwerb15.000 €

15 % Erbschaftsteuer: 2.250 €

Erben mehrere Personen, wird der Pauschbetrag nach den Erbquoten aufgeteilt, siehe Erbfallkostenpauschale. Bei einer Schenkung gibt es keinen Pauschbetrag; Eltern, die von ihren Kindern etwas geschenkt bekommen, fallen in die Steuerklasse II (§ 15 Abs. 1 ErbStG). Mehr dazu im Ratgeber Schenkungsteuererklärung.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Immobilien: Maßgebend ist der vom Finanzamt festgestellte Grundbesitzwert, nicht der Kaufpreis. Wie er ermittelt wird, erklärt der Ratgeber Immobilie bewerten.
  • Versorgungsfreibetrag: Er wird um den Kapitalwert von Witwen- oder Waisenrenten gekürzt (§ 17 ErbStG); dafür sind Alter und Rentenhöhe nötig.
  • Frühere Schenkungen: Erwerbe derselben Person aus zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
  • Sonderfälle: Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Auslandsvermögen und Vor- und Nacherbschaft folgen eigenen Regeln.

Das Ergebnis ist eine allgemeine Berechnung nach der gesetzlichen Formel. Die Steuer setzt das Finanzamt fest; wie man den Bescheid nachrechnet, zeigt der Ratgeber Bescheid prüfen.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt man bei 100.000 Euro Erbe?

Das hängt von der Steuerklasse ab. Ein Kind zahlt nichts, weil der Freibetrag 400.000 € beträgt. Eine Schwester als Alleinerbin zahlt bei einem Todesfall 2026: 100.000 € minus 15.000 € Pauschbetrag minus 20.000 € Freibetrag ergibt 65.000 €, davon 15 % = 9.750 €. Ein Lebensgefährte ohne Trauschein (Steuerklasse III) zahlt auf dieselben 65.000 € 30 %, also 19.500 €.

Wie viel darf man erben, ohne Erbschaftsteuer zu zahlen?

Steuerfrei bleibt der Erwerb bis zur Höhe der Freibeträge (§ 16 ErbStG) und der abziehbaren Kosten. Ein Kind als Alleinerbe kann bei einem Todesfall ab 2025 bis 415.000 € Bankguthaben erben, ohne Steuer zu zahlen: 400.000 € Freibetrag plus 15.000 € Pauschbetrag. Ehegatten erhalten zusätzlich bis zu 256.000 € Versorgungsfreibetrag, gekürzt um den Kapitalwert einer Witwenrente (§ 17 ErbStG).

Was ist der Härteausgleich bei der Erbschaftsteuer?

Der Steuersatz gilt immer für den ganzen steuerpflichtigen Erwerb. Liegt der Erwerb knapp über einer Wertgrenze, würde die Steuer deshalb sprunghaft steigen. Der Härteausgleich begrenzt die Mehrsteuer auf die Hälfte des Betrags über der Grenze, bei Steuersätzen über 30 % auf drei Viertel (§ 19 Abs. 3 ErbStG). Bei 85.000 € in Steuerklasse II sinkt die Steuer so von 17.000 € auf 16.250 €.

Kann ich mit dem Rechner auch die Schenkungsteuer berechnen?

Ja. Steuersätze und Freibeträge sind bei Schenkungen grundsätzlich gleich (§§ 15, 16, 19 ErbStG). Unterschiede: Bei einer Schenkung gibt es keinen Pauschbetrag für Erbfallkosten und keinen Versorgungsfreibetrag. Eltern und Großeltern gehören bei Schenkungen in die Steuerklasse II, beim Erbe dagegen in die Steuerklasse I. Der Rechner berücksichtigt das, wenn Sie „Schenkung“ wählen.

Warum weicht mein Steuerbescheid vom Rechner ab?

Häufige Gründe sind ein anderer Grundbesitzwert für eine Immobilie, die Zusammenrechnung mit früheren Schenkungen (§ 14 ErbStG), ein gekürzter Versorgungsfreibetrag oder Schulden, die wegen steuerfreien Vermögens nur anteilig abziehbar sind. Die Erläuterungen im Bescheid nennen die Abweichungen von der Erklärung. Wie man den Rechenweg prüft, zeigt der Ratgeber „Bescheid prüfen“.

Quellen

Weiterlesen